Mediation als Top Verfahren Britta Redmann

Mediation – Top Verfahren und keiner macht´s

Inhalt

Mit dem Erlass des Mediationsgesetzes vor genau 5 Jahren, im Juli 2012, verpflichtete der Gesetzgeber die Bundesregierung, bis zum 26. Juli 2017 eine Evaluation über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes durchzuführen. Wenn man so will, einen „Bericht zur Lage der Mediation“ zu erstellen, der die Entwicklung der Mediation in Deutschland sowie die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren betrachtet.

 

Bericht zur Lage der Mediation

 

Dieser Regierungsbericht liegt nunmehr vor und enthält einige wichtige Ergebnisse:
• Die Zahl der durchgeführten Mediationen ist auf einem gleichbleibenden niedrigen Niveau. Die Mediationen konzentrieren sich dabei überwiegend auf einige wenige Mediatoren.
• Die Mediationstätigkeit bietet nur geringe Verdienstmöglichkeiten. Viele Mediatoren sind in der Ausbildung tätig.
• Während die Mediationskostenhilfe von den Mediatoren als bestes Instrument zur Förderung der Mediation gehalten wird, rät der Bericht jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer allgemeinen, bereichsunabhängigen Regelung zur Mediationskostenhilfe ab.
• Die Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen wird von den Mediatoren im geringsten Maße als weiterführendes Instrument zur Förderung der Mediation erachtet. Für eine Sonderregelung zur Vollsteckbarmachung von Mediations(ergebnis)vereinbarungen sieht auch der Bericht keinen Bedarf.
• Die Zertifizierung von Mediatoren, wie sie derzeit ausgestaltet ist, hat für die Nutzer wenig Relevanz. Inwieweit ein einheitliches öffentlich-rechtliches Zertifizierungssystem dies zu ändern vermag, ist empirisch nicht belegbar.

 

Die Regierung führt weiter aus:

 

„Der vorliegende Bericht ist die erste flächendeckende empirische Untersuchung über die Nutzung von Mediation in Deutschland. Er zeigt, dass Mediation als alternatives Instrument der Konfliktbeilegung in Deutschland einen festen Platz in der Streitbeilegungslandschaft einnimmt, allerdings noch nicht in einem Maße genutzt wird, wie es wünschenswert wäre. Das Potential der Mediation ist noch nicht voll entfaltet. Ein unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf, insbesondere auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung von Mediatoren, ergibt sich aus dem Bericht nicht. Sowohl von einer allgemeinen Regelung der Mediationskostenhilfe als auch von Sonderregelungen zur Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen rät der Bericht ab. Die Bundesregierung wird jedoch den Bericht zum Anlass nehmen, um im Austausch mit den betroffenen Kreisen auf der Grundlage der Erkenntnisse des Berichts zu überlegen, wie das mit dem Mediationsgesetz verfolgte Ziel der Förderung von Mediation langfristig noch besser verwirklicht werden kann…“

Kurzum: hier wird erst mal nichts weiter passieren. Schade!
Denn: Mediation ist ein echt starkes Verfahren und eigentlich fast konkurrenzlos zu anderen Streitbeilegungsverfahren.

 

Starkes Verfahren zur Lösung von Konflikten

 

Die vielen Chancen und Vorteile die eine Mediation bietet werden offensichtlich anerkannt und auch gesehen.

Damit schafft die Mediation etwas, was anderen Verfahren eben nicht gelingt: Nicht nur einen Konflikt im Sinne der Konfliktbeteiligten zu lösen sondern darüber hinaus auch noch die Beziehung zwischen ihnen zu stärken und sie bestenfalls sogar damit zu befähigen, zukünftig ihre Konflikte anders – nämlich bedürfnisgerecht – zu lösen.
Mit Mediation bekomme ich also neben der Lösung sogar noch eine persönliche Weiterentwicklung.

 

Würdigung von „ganz oben“

 

Vor diesem Hintergrund ist der Evaluationsbericht der Regierung eine traurige Erkenntnis: Da haben wir in unserem eher verwaltungsorientierten gesetzlichen Konfliktdschungel nun seit knapp 20 Jahren eine richtig gute Methode in Deutschland eingeführt, deren Vorzüge und besondere Eignung sowohl in der Literatur, von Mediationsanbietern sowie in vielen Studien belegt und gelobt wird – doch leider hat sich – wie es im Regierungsbericht so schön heißt, „das Potenzial der Mediation noch nicht voll entfaltet“. Sogar das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem oft und gern zitierten Beschluss vom 23.11.2004 (!) ausgeführt: „eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung“. Also ein „Bravo“ von oberster Instanz.

Alle fordern´s – keiner fördert´s

Doch das einzige, was in Bezug auf den „Markt der Mediation“ boomt sind die zunehmenden Ausbildungen von Mediatoren, die sich unabhängig von ihrer spezifischen Fachausrichtung (Juristen, Psychologen, Pädagogen…) alle gemeinsam in einen schwach entwickelten Markt drängen. Hier wird immer weiter ein Zertifizierungshype betrieben, der aber dem Nutzen und einer verstärkten Durchführung von Mediation in keiner Weise zugutekommt.

 

Fazit:

 

Die Schlussfolgerung im Evaluationsbericht zur Mediation, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf gesehen wird, ist sehr bedauerlich. Und im Sinne der Mediation für ein Verfahren, das nur Vorteile bringt auch nicht interessengerecht gedacht.

Es gibt zwar Bildungsgutscheine – aber keine „Friedensgutscheine“ oder „Mediationsgutscheine“.
Jedes Unternehmen kann Bildungsgutscheine einsetzen, warum können Unternehmen keine Mediationsgutscheine einsetzen? Warum fördert unser Land berufliche Bildung mehr als berufliche Konfliktreduktion?
Ich vermisse hier die Kreativität für bedürfnisgerechte Lösungen, also z.B. darüber nachzudenken, wie Mediation als Verfahren auch bei denjenigen, die es anwenden gefördert werden kann. Z.B. durch staatliche Übernahme von Kosten oder durch Zuschüsse bei den Kosten für Mediatoren. Und dies für alle Anwendungsfelder der Mediation – also insbesondere auch im unternehmerischen Einsatz. Denn ist ein Konflikt erst mal soweit eskaliert, dass es tatsächlich zu einer rechtlich streitigen Auseinandersetzung kommt, wie z.B. Einigungsstelle, Scheidung, Abmahnung, etc. – und hier dann relativ einfach die Kosten über eine Rechtsschutzversicherung oder bei Arbeitgebern ggf. über eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband übernommen werden – ist die Beziehung untereinander schon sehr stark belastet.
Vielleicht sollten wir mit der Regierung für eine Lösung dieses Dilemma mal eine Mediation machen?

Quellen/Hinweise:

1) http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/StudienUntersuchungenFachbuecher/Evaluationsbericht_Mediationsgesetz.pdf
2) Mediator, 2/2017, S. 14 ff., „Das fiktive Bild der Mediation in Deutschland“
3) Mediator, 2/2017, S. 26 ff., „Institutionalisierung der Mediation – Potenziale und Risiken

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