Mit „NewWork“ können sich in der aktuellen Situation sowohl Firmen als auch Mitarbeitende vor dem Coronavirus und vor dessen negativen wirtschaftlichen Folgen schützen.
Die aktuelle Lage mit dem Coronavirus zeigt, dass zahlreiche Firmen ihre Produktion bzw. gewisse Tätigkeiten einstellen müssen, weil zu viele Mitarbeiter erkrankt sind oder seitens der Behörden der Zugang zu diesen Firmen sogar nicht mehr ermöglicht wird. Haben wir am Anfang gedacht, dass so etwas nur in China möglich sei, müssen wir jetzt feststellen, dass dies sogar mitten in Europa passiert, wie wir gerade am Beispiel Italien und sogar schon in ersten Formen in NRW erleben müssen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hatte – daran sei erinnert – bereits Ende Januar den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen.
Coronavirus und Arbeitsorganisation – welche Lehren wir daraus schon mal ziehen können!
Es ist interessant und faszinierend, dass wir gerade feststellen müssen, dass zwei Megatrends – Globalisierung und Digitalisierung – die wir durchaus als Treiber unseres Fortschrittes erleben, im Augenblick sowohl eine die Wirtschaft hemmende aber als auch eine beschleunigende Wirkung im Umgang mit einer solchen Krisensituation haben. Einerseits führt die Globalisierung zu einer schnellen Verbreitung des Virus, andererseits hilft uns die Digitalisierung mit dieser Krise auf eine Art und Weise umgehen zu können, wie dies vor 20 Jahren noch nicht der Fall war.
Dadurch dass viele Menschen aus beruflichen aber auch aus privaten Gründen weltweit reisen können, ist offenkundig etwas geschehen, was sich jeder menschlichen Kontrolle oder staatlichen Kontrolle entzieht: die Verbreitung eines Virus über den gesamten Planeten in atemberaubender Geschwindigkeit. Selbst mächtige Staaten wie China oder starke Industrieländer in Europa sind nicht in der Lage mit schnellen Mitteln diese Viren einzudämmen. Auch in Deutschland steigt die Anzahl der Infizierten zur Zeit täglich an.
Mitarbeiter fragen: muss ich arbeiten gehen?
Neben den gesundheitlichen Risiken wird das Coronavirus auch fatale Auswirkungen auf die Wirtschaft in den betroffenen Regionen und auch auf das Wirtschaftsgeschehen in Deutschland haben. Je nach Ausmaß und Intensität stellt sich für Betriebe und ihre Mitarbeitenden hier die Frage, inwieweit Arbeitsabläufe weiter aufrechterhalten und sichergestellt werden können.
Mitarbeitende fragen sich, ob sie weiter zur Arbeit gehen müssen, wenn sich doch ggf. auf dem Weg dahin durch die Nutzung von z.B. öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch durch den Kontakt zu Kollegen, das Risiko steigern kann, sich anzustecken.
Der Ausbruch des neuen COV-19 ändert jedoch zunächst nichts an der weiterhin bestehenden Verpflichtung zur Arbeitsleistung, die sich für Mitarbeitende aus ihrem Arbeitsvertrag ergibt. Einem nicht erkrankten Mitarbeitenden steht in diesem Sinne kein Recht zu, seine Arbeitsleistung zurückzuhalten, weil sich vielleicht die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung auf dem Weg zur Arbeit oder aber durch die Ansteckung bei Kollegen erhöhen könnte.
Unternehmen fragen: Was ist, wenn der Betriebsablauf nicht mehr gewährt werden kann?
Sollte ein Arbeitgeber im Falle der Erkrankung sehr vieler Mitarbeitender seinen Betriebsablauf nicht mehr aufrechterhalten können, so trägt er das betriebliche Risiko die arbeitswilligen und arbeitsfähigen Mitarbeitenden gleichermaßen bezahlen zu müssen. Hier gibt es die Möglichkeit – um eine wirtschaftliche Entlastung bei den Personalkosten zu erreichen – Kurzarbeit anzuordnen und Kurzarbeitergeld zu beantragen.
NewWork als Präventionsmaßnahme?
Diese gesetzlichen Maßnahmen greifen meist erst, wenn ein Schaden eingetreten ist oder unmittelbar droht. Insofern stellt sich gerade jetzt die Frage, ob nicht in neuen Arbeitsformen, wie diese z.B. bei NewWork gelebt werden, Elemente vorhanden sind, die auch in solchen Extremsituationen Firmen ermöglichen können, ihre Mitarbeiter zu schützen und gleichzeitig weiterhin produktiv sein zu können.
Gerade bei NewWork ist ein wesentlicher Teil, dass Arbeit unter anderem im Home-Office oder mobil erbracht wird. Durch diese Formen ist es Unternehmen auch möglich, eine Infektionsgefahr deutlich zu reduzieren. Homeoffice und mobile Arbeit ermöglichen es, Menschen zu beschäftigen, ohne dass diese zwingend in räumlicher Nähe mit ihrem Kollegen oder mit Kunden zusammenarbeiten müssen. NewWork stellt daher – aus einer Perspektive des betrieblichen Gesundheitsmanagements gedacht – eine konkrete Möglichkeit der Prävention da. Gerade in diesen Tagen wird dieser sonst sehr gering bewertete Aspekt sehr deutlich werden.
Auch Menschen die bereits im Verdacht stehen von dem Coronavirus infiziert zu sein und sich deswegen in Ihre Wohnung oder an andere Orte zurückziehen sollen, können mithilfe des mobilen Arbeitens weiterhin tätig sein, insbesondere wenn sich bei Ihnen gar keine Krankheitssymptome entwickeln.
Arbeitsschutz durch die richtige Organisationsgestaltung
Der Arbeitgeber ist immer verantwortlich für den Arbeitsschutz – das ergibt sich aus unserem Arbeitsschutzgesetz. Danach ist er verpflichtet, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die unter Berücksichtigung der Umstände der jeweiligen Situation die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeitenden gewährleisten und ihm auch zumutbar sind. Die Aufstellung eines Pandemieplans ist hier sicherlich eine Möglichkeit. Eine andere kann dagegen die Gestaltung der Organisation mit entsprechenden Arbeitsabläufen und auch Arbeitsmitteln sein, die z.B. durch mobiles Arbeiten, Einsatz von digitaler Technik die Arbeiten von unterschiedlichen Orten (und damit auch von zuhause aus) ermöglicht, eine anhaltende und tiefgreifende Wirkung erreicht.
Fazit:
Natürlich gibt es auch zahlreiche Firmen, die mit diesen Arbeitsmethoden nicht vollständig arbeiten können, z.B. weil die Arbeitsmittel in bestimmten Abteilungen nicht mobil oder ins Homeoffice verlagert werden können. Andere Branchen und viele andere Firmen sind jedoch durchaus in der Lage sich mit solchen Methoden zu organisieren. Manche Firmen haben dies bereits getan, andere Firmen sind hier noch zurückhaltend.
Wenn also in einer Region seitens des jeweiligen Staates die Entscheidung getroffen wird, dass in gewissen Regionen das Wirtschaftsleben nicht mehr in der üblichen Weise stattfinden kann, können solche Firmen die bereits NewWork Modelle ermöglichen, zumindest Teilen ihrer Belegschaft einen weiteren Fortgang der Tätigkeit ermöglichen.