Im Notfall bin ich erreichbar

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FrĂŒher war es ĂŒblich, dass man im Urlaub wirklich nur im Notfall erreichbar war. Damals musste man aktiv eine Telefonzelle aufsuchen, um Kontakt aufzunehmen. Umgekehrt – also von zuhause aus – war die Option praktisch gar nicht vorhanden. Mit der technologischen Entwicklung hat sich dies grundlegend geĂ€ndert. Heute sind wir, ob am Strand, im Hotel oder auf einer BerghĂŒtte, fast immer erreichbar – oft unabhĂ€ngig davon, ob wir es wollen oder nicht. Smartphones und mobile Internetverbindungen machen es möglich, dass wir stĂ€ndig in Verbindung bleiben.

NotfÀlle im Job

Trotzdem verabschieden wir uns hĂ€ufig noch mit der analogen Floskel: „Im Notfall bin ich erreichbar.“ Was aber wĂ€re denn ein wirklicher BERUFLICHER Notfall? Ein Notfall kann eine unvorhergesehene Krise oder eine dringende geschĂ€ftliche Entscheidung sein, die sofortige Aufmerksamkeit erfordert. Doch haben sich die Definitionen und Wahrnehmungen von NotfĂ€llen verĂ€ndert? FrĂŒher war ein Notfall tatsĂ€chlich ein seltener und ernsthafter Vorfall. Heute wirkt es fast so, als dass im BĂŒro verbleibende Kolleginnen und Kollegen weniger eigenstĂ€ndig agieren, gedankenlos auch die Urlauber:innen anfunken und den Weg des geringsten Widerstands suchen. „Es ist ja nur ein kurzer Anruf“. „Er/sie muss ja nicht drangehen, wennÂŽs nicht passt“.

Auf der anderen Seite entsteht aber genau so das GefĂŒhl sich gezwungen zu sehen, stĂ€ndig erreichbar zu sein. Wer bitte kann den gut mit dem entgangenen Anruf vom Kollegen oder gar vom Chef umgehen?

Noch schlimmer: Es meldet sich niemand – werde ich jetzt nicht mehr gebraucht? LĂ€uft wirklich alles ohne mich??

Recht auf Nichterreichbarkeit

Das Recht auf Nichterreichbarkeit bezieht sich auf das Recht von Arbeitnehmenden, außerhalb ihrer Arbeitszeiten nicht fĂŒr arbeitsbezogene Kommunikation verfĂŒgbar sein zu mĂŒssen. Dies soll dazu beitragen, die Work-Life-Balance zu verbessern und Stress sowie Burnout zu vermeiden.

Frankreich hat bereits 2017 das Recht auf Nichterreichbarkeit gesetzlich verankert. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden mĂŒssen Regelungen einfĂŒhren, die sicherstellen, dass Arbeitnehmer außerhalb der regulĂ€ren Arbeitszeiten nicht kontaktiert werden mĂŒssen.

In Portugal wurde im Jahr 2021 ein neues Arbeitsgesetz verabschiedet, das das Recht auf Nichterreichbarkeit stĂ€rkt. Das Gesetz verbietet es Arbeitgebern, ihre Mitarbeitenden außerhalb der regulĂ€ren Arbeitszeiten zu kontaktieren, es sei denn, es liegt ein Notfall (siehe oben 😉 vor. Diese Regelung soll die Work-Life-Balance verbessern und den Schutz der mentalen Gesundheit der Arbeitnehmer fördern. Portugal zĂ€hlt somit zu den LĂ€ndern, die aktiv Maßnahmen gegen die Dauererreichbarkeit ergreifen.

In Deutschland gibt es ebenfalls Initiativen und Regelungen, um die Erreichbarkeit zu regulieren. Einige Unternehmen haben bereits interne Richtlinien eingefĂŒhrt, die festlegen, dass E-Mails außerhalb der Arbeitszeit nicht beantwortet werden mĂŒssen. Zudem haben verschiedene BundeslĂ€nder spezifische Regelungen verabschiedet, um die Erreichbarkeit zu regeln.

„Es gehört zu den vornehmsten Persönlichkeitsrechten, dass ein Mensch selbst entscheidet, fĂŒr wen er/sie in der Freizeit erreichbar sein will oder nicht“: So steht es in einer UrteilsbegrĂŒndung, die das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein veröffentlicht hat.

FĂŒrsorgepflicht der Arbeitgeber

Arbeitgeber haben eine FĂŒrsorgepflicht gegenĂŒber ihren Mitarbeitenden. Allein aus dieser Verantwortung heraus mĂŒssen sie Maßnahmen ergreifen, um die stĂ€ndige Erreichbarkeit zu regulieren und die mentale Gesundheit der Mitarbeitenden zu schĂŒtzen. Dies kann durch klare Richtlinien zur Erreichbarkeit im Urlaub, die Förderung einer Kultur des Vertrauens und der SelbststĂ€ndigkeit sowie durch das Anbieten von Schulungen zur StressbewĂ€ltigung geschehen. Kommunikation ist hier wie so oft das A und O. Ein Patentrezept fĂŒrs Erreichbarkeitsmanagement gibt es nicht. Jedes Unternehmen muss dafĂŒr einen individuellen Weg finden. Seitens des ifaa gibt es hierzu eine Checkliste, die sich sehr gut als Grundlage fĂŒr unternehmensindividuelle Betriebsvereinbarungen verwenden lĂ€sst.

SelbstfĂŒrsorge

Es sind aber nicht immer nur die Anderen Schuld! SelbstfĂŒrsorge ist hier das Stichwort. Jede und jeder von uns kann und sollte proaktiv Maßnahmen ergreifen, um sein/ihre Erreichbarkeit zu managen. Dies kann die bewusste Entscheidung sein, das Smartphone wĂ€hrend des Urlaubs abzuschalten, bestimmte Zeiten fĂŒr das ÜberprĂŒfen von Nachrichten festzulegen oder den Kolleginnen und Kollegen klare Kommunikationsgrenzen zu setzen. Jeder Mensch hat unterschiedliche BedĂŒrfnisse und Grenzen, daher ist es wichtig, individuell passende Strategien zu entwickeln und diese konsequent umzusetzen. Den einen stresst das erreichbar sein, den andern das genau Gegenteil. Auch hierĂŒber sollte man sich selbst bewusst werden und sein Umfeld entsprechend informieren.

Gerade wenn man dazu neigt zu glauben, dass es doch nicht schadet, auch im Urlaub die eine oder andere Aufgabe zu erledigen, sollte man gute Sparringpartner haben. Selbst zu merken, wann die „Grenze“ der Erreichbarkeit ĂŒberschritten ist, ist nĂ€mlich extrem schwierig! Da hilft schon mal eine externe Regulierung!

 

(Urlaubs)Fazit:

Ich glaube schon, dass wir lernen mĂŒssen, wieder wirklich abzuschalten und „weg“ zu sein. Immerhin war der Abwesenheitsassistent per Mail eine der ersten KĂŒnstlichen Intelligenzen, die uns temporĂ€r ziemlich gut ersetzt hat 😉.

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